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Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Individualversicherung.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann dabei auch als Zusatzversicherung zu einer Lebensversicherung abgeschlossen werden. Aber auch im Bereich der privaten Altersvorsorge ist es inzwischen üblich eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch als Zusatzversicherung zu einer Rentenversicherung abzuschließen, wobei man diese Art Versicherung auch als eigenständige Versicherung abschließen kann.
Berufsunfähigkeitsversicherung als private Zusatzversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung als private Zusatzversicherung gibt es dabei allerdings noch nicht sehr lange. Aufgekommen ist sie weil es von staatlicher Seite her eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit nicht mehr für alle gibt, denn die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung greift heute nur noch bei den Personen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden. Und auch diese müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Gezahlt wird heute nämlich nur noch eine gestaffelte Erwerbsminderungsrente. Diese beträgt im Höchstfall 32 Prozent vom letzten Bruttomonatseinkommen, und zwar auch nur dann, wenn man zu 100 Prozent berufsunfähig ist, das heißt auch in keinem anderen Beruf stundenweise mehr arbeiten kann. Ist es hingegen möglich irgendeine andere Tätigkeit auszuüben, auch wenn nur stundenweise, beträgt die Erwerbsminderungsrente nur noch 16 Prozent vom letzten Bruttomonatseinkommen.
Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung
Einen Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten insbesondere die Arbeitnehmer in Betracht ziehen, die mit ihrem Arbeitseinkommen alleine den Lebensunterhalt von anderen, sprich ihrer Familie sichern, wobei auch die Absicherung einer Hausfrau möglich wäre, obwohl eine Hausfrau ihre Tätigkeit unentgeltlich verrichtet. Jedoch kann sie nicht mehr arbeiten, so ist auch automatisch der Lebensstandard der ganzen Familie eventuell gefährdet, weil die Tätigkeiten, die die Hausfrau verrichtet von anderen Familienmitglieder oder gar einer Haushaltshilfe verrichtet werden müsste, was Kosten verursacht, bzw. eventuell dazu führte, dass andere Familienmitglieder nicht mehr arbeiten gehen können.
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